AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen

Der Kunde wird insbesondere auf die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Ziffer 10 hingewiesen.

1. Definitionen und Interpretationen

Dies ist Version [2] dieser Bedingungen vom [30]. Unter diesen Bedingungen:

1.1 Definierte Wörter und Ausdrücke haben die unter angegebene Bedeutung [www.thermocable.com] wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert;
1.2 Verweise auf die definierten Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die in diesem Dokument dargelegten Geschäftsbedingungen;
1.3 Alle Überschriften dienen nur der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Interpretation dieser Bedingungen;
1.4 Wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:
1.4.1 Verweise auf den Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, und Verweise auf ein beliebiges Geschlecht schließen jedes Geschlecht ein;
1.4.2 Verweise auf eine „Person“ umfassen jede Einzelperson, Körperschaft, Vereinigung, Partnerschaft, Firma, Trust, Organisation, Joint Venture, Regierung, lokale oder kommunale Behörde, staatliche oder überstaatliche Behörde oder Abteilung, Staat oder staatliche Behörde oder jede andere juristische Person (jeweils unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht);
1.5 Verweise auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfassen alle untergeordneten Gesetze, die im Rahmen dieses Gesetzes erlassen wurden, und werden als Verweise auf dieses Gesetz, diese gesetzliche Bestimmung und/oder untergeordnete Gesetzgebung in der geänderten, ergänzten, erweiterten, konsolidierten, neu in Kraft gesetzten und/oder ersetzten und in Kraft befindlichen Fassung ausgelegt von Zeit zu Zeit;
1.6 Alle Wörter, die auf die Wörter „umfassen“, „beinhaltet“, „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnliche Wörter oder Ausdrücke folgen, werden ohne Einschränkung ausgelegt und schränken dementsprechend nicht die Bedeutung der Wörter davor ein;
1.7 Die Bedeutung allgemeiner Wörter, die durch das Wort „andere“ oder ein ähnliches Wort oder einen ähnlichen Ausdruck eingeleitet werden, wird nicht dadurch eingeschränkt, dass ihnen Wörter vorangestellt sind, die auf eine bestimmte Klasse von Handlungen, Angelegenheiten oder Dingen hinweisen;
1.8 Verweise auf „schriftlich“ oder „schriftlich“ umfassen E-Mail;
1.9 Jeder Verweis auf einen englischen oder walisischen Rechtsbegriff, ein Konzept oder eine Sache gilt in Bezug auf eine andere Gerichtsbarkeit als die von England und Wales als Verweis auf das, was dem englischen oder walisischen Rechtsbegriff in dieser Gerichtsbarkeit am nächsten kommt;
1.10 Jeder Hinweis auf:
1.10.1 Die Tageszeit ist London GMT oder BST (je nach Relevanz);
1.10.2 Ein Tag besteht aus einem Zeitraum von 24 Stunden, der von Mitternacht bis Mitternacht dauert;
1.10.3 Die Verpflichtung einer Partei, die Leistung oder das Ansehen einer anderen Person zu beschaffen oder sicherzustellen, wird als Hauptpflicht dieser Partei ausgelegt; Und
1.10.4 Jede Verpflichtung einer Partei, etwas nicht zu tun oder zu unterlassen, schließt die Verpflichtung ein, nicht zuzulassen (sei es ausdrücklich oder durch das Versäumnis, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern), dass diese Sache von einer anderen Person getan oder unterlassen wird.

2. Vertragsabschluss

2.1 Jedes vom Lieferanten abgegebene Angebot ist 30 Tage ab seinem Datum gültig und stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot dar.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, vom Anbieter Waren und Leistungen zu diesen Bedingungen zu beziehen. Ein Vertrag über die Lieferung von Waren und Leistungen des Lieferanten an den Kunden zu diesen Bedingungen kommt durch die Annahme der Bestellung durch den Lieferanten durch Aussendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. eine Verpflichtung des Lieferanten zur Annahme der Bestellung besteht nicht.
2.3 Diese Bedingungen sind die einzigen Geschäftsbedingungen, zu denen der Lieferant dem Kunden Waren und Dienstleistungen liefert, und gelten unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die der Kunde im Rahmen einer Bestellung oder Bestätigung geltend macht Bestellung oder ein ähnliches Dokument (unabhängig davon, ob auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird oder nicht) und alle Geschäftsbedingungen, die ansonsten durch Handel, Brauchtum, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sein könnten.
2.4 Die Lieferung bzw. der Beginn der Leistungserbringung gilt als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.
2.5 Der Lieferant ist nach seiner Wahl berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern. Der Lieferant ist berechtigt, den Preis für jede Rate gesondert gemäß Ziffer 7.5 in Rechnung zu stellen. Jede Rate wird als separater Vertrag betrachtet und keine Stornierung oder Kündigung eines einzelnen Vertrags in Bezug auf eine Rate gibt dem Kunden das Recht, einen anderen Vertrag zu kündigen oder zu kündigen.

3. Die Waren

3.1 Der Lieferant holt die vorherige Zustimmung des Kunden ein, um:
3.1.1 Das Design, die Ausführung oder die Spezifikationen der Waren und/oder ihrer Verpackung variieren; und/oder
3.1.2 Ersetzen Sie alle Materialien oder Teile, die in Waren verwendet werden und aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sind, durch alternative Materialien oder Teile, es sei denn, die Änderung oder der Ersatz ist zur Einhaltung geltender Gesetze erforderlich. In diesem Fall wird der Lieferant angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden dies vorher mitzuteilen schriftliche Mitteilung über eine solche Änderung oder Ersetzung.
3.2 Mit Ausnahme der Spezifikation dienen alle vom Lieferanten (oder dem Hersteller der Waren) herausgegebenen oder veröffentlichten Muster, Zeichnungen, beschreibenden und illustrativen Materialien sowie Werbung ausschließlich dazu, eine ungefähre Vorstellung von den betreffenden Waren zu vermitteln.
3.3 Der Vertrag ist kein Musterkauf.
3.4 Der Lieferant ist ein registrierter Hersteller gemäß den britischen WEEE-VORSCHRIFTEN WEE/HE0048TZ. Mit dem Verkauf aller Waren, bei denen es sich um Elektro- und Elektronikgeräte („EEE“) handelt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die finanziellen Verpflichtungen für die Entfernung, Sammlung, Verwertung und das Recycling des Elektro- und Elektronikgeräts zu übernehmen, sobald es zu Abfall wird, sowie für etwaige ersetzte Elektro- und Elektronikgeräte, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

4. Lieferung

4.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, werden die Waren FCA (wie in Incoterms 2020 definiert) an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort geliefert. Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt, wenn der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen gemäß diesem Incoterm oder wie anderweitig in der Auftragsbestätigung angegeben nachkommt. Sofern in der Auftragsbestätigung angegeben ist, dass die Waren gemäß einem Incoterm 2020 geliefert werden, und wenn es zu Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen Incoterms 2020 und diesen Bedingungen kommt, haben Incoterms 2020 Vorrang.
4.2 Der Lieferant wird sich nach Kräften bemühen, die Waren zum voraussichtlichen, in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum zu liefern, doch ist der Zeitpunkt der Lieferung der Waren nicht von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag. Alle vom Lieferanten angegebenen Liefertermine sind lediglich Schätzungen.
4.3 Wenn die Waren nicht gemäß Bedingung 4.1 innerhalb von 10 Werktagen ab dem voraussichtlichen Liefertermin, der in der Auftragsbestätigung angegeben ist, geliefert wurden, benachrichtigt der Kunde den Lieferanten schriftlich. Wenn der Lieferant die Waren nicht innerhalb von weiteren 5 Werktagen nach der schriftlichen Benachrichtigung des Kunden liefert, erstattet der Lieferant dem Kunden alle Beträge zurück, die der Kunde dem Lieferanten gemäß dem Vertrag für die Waren bereits bezahlt hat. Vorbehaltlich Bedingung 10.4 ist die einzige Haftung des Lieferanten für seine Nichtlieferung der Waren auf den Preis (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt, den der Kunde für die Beschaffung von Ersatzwaren gleichwertiger Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt bezahlt hat, abzüglich des Preises der Waren. Der Kunde ist ansonsten nicht berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder Waren aufgrund einer Lieferverzögerung oder Nichtlieferung abzulehnen.
4.4 Nach der Benachrichtigung, dass die Waren zur Abholung bereit stehen, hat der Kunde drei (3) Werktage Zeit, die Waren abzuholen, beginnend um 9 Uhr am nächsten britischen Werktag. Als „Werktag“ gilt jeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist und an dem der normale Geschäftsbetrieb stattfindet. Wenn die Abholung der Waren nicht innerhalb dieses Zeitraums vereinbart wird, behält sich der Lieferant das Recht vor, dem Kunden für jeden weiteren vollen Werktag nach der ersten dreitägigen Frist bis zur Abholung eine Strafe von bis zu fünf Prozent (5 %) des Versandwerts in Rechnung zu stellen. Die gesamte Strafe wird entweder in die nächste Rechnung eingerechnet oder dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten innerhalb von zwei (2) Werktagen ab 9:XNUMX Uhr des nächsten britischen Werktags nach der Benachrichtigung, dass die Waren zur Abholung bereit stehen, vollständige Versandinformationen und Kontaktdaten des Kurierdienstes mitzuteilen. Jegliche Verzögerungen beim Versand müssen dem Lieferanten deutlich mitgeteilt werden. Werden die erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt oder Verzögerungen nicht mitgeteilt, kann dies zur Anwendung der Standardstrafe führen.
4.6 Wenn der Kunde die erforderlichen Versandinformationen nicht innerhalb der ersten zwei (2) Arbeitstage übermittelt, sendet der Lieferant einen (1) Arbeitstag vor Ablauf der drei (3) Arbeitstage langen Abholfrist eine Erinnerungsbenachrichtigung. Wenn die Waren nach Ablauf der drei (3) Arbeitstage nicht abgeholt wurden, sendet der Lieferant dem Kunden eine Benachrichtigung, in der er auf die Nichteinhaltung dieser Geschäftsbedingungen hinweist. Der Lieferant behält sich das Recht vor, dem Kunden für jeden zusätzlichen vollen Arbeitstag bis zur Abholung der Waren eine Strafe von bis zu fünf Prozent (5 %) des Versandwerts in Rechnung zu stellen.
4.7 Wenn die Lieferung erfolgt, der Kunde die Waren jedoch nicht annimmt oder nicht abholt, ist der Lieferant zu Folgendem berechtigt:
4.7.1 die Waren zu lagern oder die Lagerung zu veranlassen, bis der Kunde deren Lieferung annimmt oder sie gemäß Bedingung 4.7.2 (je nach Anwendbarkeit) entsorgt werden, und die nach eigenem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu versuchen, die Waren erneut an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse zu liefern;
4.7.2 den Vertrag als vom Kunden abgelehnt zu betrachten und die Waren auf eine von ihm als angemessen erachtete Weise zu entsorgen, einschließlich durch Verkauf an eine andere Person. Wenn der Lieferant Waren gemäß dieser Bedingung 4.7.2 zu einem Preis verkauft, der unter dem entsprechenden Preis zuzüglich aller relevanten Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Lieferkosten liegt, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden den Fehlbetrag in Rechnung zu stellen; und
4.7.3 dem Kunden sämtliche Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die dem Lieferanten gemäß den Bedingungen 4.7.1 und 4.7.2 entstehen.
4.8 Der Kunde stellt sicher, dass Waren und/oder Dienstleistungen, die er im Rahmen des Vertrags vom Lieferanten kauft oder erhält, nur in Übereinstimmung mit (i) allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen und Anforderungen in Bezug auf Einfuhr, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen in der jeweils gültigen Fassung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs und der Rechtsräume, in denen der Kunde und der Lieferant niedergelassen sind, geschäftlich tätig sind oder aus denen die Waren und/oder Dienstleistungen geliefert werden, und (ii) den Anforderungen aller Lizenzen, Genehmigungen oder Lizenzausnahmen in Bezug auf Erhalt, Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung, Verwendung oder Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen empfangen, importiert, exportiert, reexportiert, übertragen, verkauft oder verwendet werden.

5. Inspektion und Abnahme

5.1 Der Kunde wird die Waren bei Lieferung prüfen und den Lieferanten innerhalb von 10 Werktagen ab dem Lieferdatum (einschließlich) schriftlich über etwaige Verstöße gegen die Garantie gemäß Bedingung 8.1 in Bezug auf diese Waren informieren.
5.2 Wenn der Kunde dem Lieferanten keine Mitteilung gemäß Bedingung 5.1 bezüglich der Waren macht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren nach Ablauf der Frist von 10 Werktagen ab dem Lieferdatum (einschließlich) akzeptiert hat.

6. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Waren geht bei Lieferung auf den Kunden über.
6.2 Gemäß den Bedingungen 6.3 und 6.4 geht das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die folgenden Beträge in voller Höhe in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat:
6.2.1 alle ihr in Bezug auf die Waren geschuldeten Beträge; und
6.2.2 alle anderen Beträge, die dem Lieferanten vom Kunden aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder werden.
6.3 Der Kunde darf die Waren weiterverkaufen, sofern dies im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit geschieht. In diesem Fall geht das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Abschluss eines verbindlichen Vertrags über den Verkauf dieser Waren durch den Kunden auf ihn über.
6.4 Der Lieferant kann durch schriftliche Mitteilung an den Kunden das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren (oder an einzelnen Waren) jederzeit auf den Kunden übertragen, bevor dieses Eigentum andernfalls auf den Kunden übergegangen wäre.
6.5 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, wird der Kunde:
6.5.1 die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Lieferanten verwahren;
6.5.2 die Waren (ohne Kosten für den Lieferanten) getrennt von allen anderen Waren des Kunden oder Dritter so zu lagern, dass sie weiterhin leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar sind;
6.5.3 keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder im Zusammenhang mit den Waren zerstören, verunstalten oder verdecken;
6.5.4 die Waren in zufriedenstellendem Zustand zu halten; und
6.5.5 die Waren für ihren vollen Preis auf „All-Risk“-Basis gegen Beschädigung oder Verlust versichert halten.
6.6 Das Recht des Kunden auf Besitz, Nutzung und Weiterverkauf der Waren erlischt sofort, wenn vor dem Übergang des Eigentums an den Waren gemäß den Bedingungen 6.2, 6.3 oder 6.4 auf den Kunden:
6.6.1 der Kunde zahlungsunfähig wird;
6.6.2 der Lieferant den Kunden schriftlich darüber informiert, dass er begründete Bedenken hinsichtlich der finanziellen Lage des Kunden hat;
6.6.3 der Kunde versäumt es, dem Lieferanten gemäß dem Vertrag geschuldete Beträge am oder vor dem Fälligkeitsdatum zu zahlen;
6.6.4 der Kunde belastet oder belastet die Waren in irgendeiner Weise; oder
6.6.5 der Vertrag erlischt oder wird aus irgendeinem Grund gekündigt.
6.7 Sobald die Waren an den Kunden geliefert wurden, ist der Lieferant berechtigt, die Zahlung für die Waren einzufordern (auch im Wege einer Kaufpreisklage), ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren noch nicht vom Lieferanten übergegangen ist.
6.8 Der Kunde erteilt dem Lieferanten, seinen Vertretern, Mitarbeitern und Subunternehmern eine unwiderrufliche Lizenz zum jederzeitigen Betreten aller Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden können, um sie zu prüfen oder, wenn das Recht des Kunden auf Besitz, Verwendung und Weiterverkauf erloschen ist, sie zurückzuholen. Er wird dafür sorgen, dass der Eigentümer aller Räumlichkeiten Dritter diesen Dritten eine solche Lizenz erteilt.
6.9 Wenn der Lieferant nicht feststellen kann, ob es sich bei bestimmten Waren um die Waren handelt, hinsichtlich derer das Besitz-, Nutzungs- und Weiterverkaufsrecht des Kunden erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant alle Waren der vom Lieferanten an den Kunden verkauften Art in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Kunden in Rechnung gestellt wurden.
6.10 Wenn das Recht des Kunden auf Besitz, Nutzung und Weiterverkauf der Waren gemäß Bedingung 6.6 endet, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift über den gesamten oder einen Teil des Preises der Waren zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer auszustellen.
6.11 Die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Lieferanten bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, bestehen.

7. Preis und Zahlung

7.1 Der Kunde zahlt dem Lieferanten die Preise und Gebühren gemäß dieser Bedingung 7.
7.2 Je nach Lieferart und sofern in der Auftragsbestätigung angegeben, können die Preise und Gebühren ohne Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Lieferkosten und -aufwendungen zu verstehen sein und in diesem Fall können diese zusätzlich zu den Preisen und Gebühren vom Kunden zu zahlen sein.
7.3 Jeder im Rahmen des Vertrags zu zahlende Betrag versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer (und aller anderen ähnlichen oder gleichwertigen Steuern, Zölle, Gebühren und Abgaben, die von Zeit zu Zeit von einer Regierung oder anderen Behörde erhoben werden), die zusätzlich zu diesem Betrag in der von Zeit zu Zeit gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise und zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Satz zu zahlen ist.
7.4 Der Lieferant ist berechtigt, die Preise und/oder Gebühren jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu ändern, um etwaige Änderungen der Kosten für die Bereitstellung der Waren und/oder Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) Änderungen der geltenden Gesetze; (ii) Änderungen der Anforderungen des Kunden an die Waren und/oder Dienstleistungen; (iii) ungenaue oder unvollständige Informationen des Kunden; oder (iv) unterlassene oder verspätete Bereitstellung von Informationen durch den Kunden.
7.5 Sofern der Kunde vom Lieferanten nichts anderes benachrichtigt wurde (beispielsweise wenn der Lieferant den Kunden darüber informiert hat, dass für die Waren/Dienstleistungen eine Vorauszahlung erforderlich ist oder wenn der Lieferant nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung verlangt, da er Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden hat), wird der Lieferant dem Kunden die Preise für die Waren sowie etwaige vom Kunden zu zahlende Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Lieferkosten zusätzlich zu den Preisen und Gebühren und etwaigen vom Kunden zu zahlenden Ausgaben zusätzlich zu den Gebühren nach der Lieferung in Rechnung stellen.
7.6 Jede Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum des Lieferanten zu bezahlen. Alle Zahlungen erfolgen in Pfund Sterling (oder einer anderen Währung, die auf der Rechnung des Lieferanten angegeben ist) in verfügbaren frei verfügbaren Mitteln per elektronischer Überweisung auf ein vom Lieferanten von Zeit zu Zeit benanntes Bankkonto.
7.7 Ungeachtet einer etwaigen gegenteiligen Zuordnung durch den Kunden ist der Lieferant durch schriftliche Mitteilung an den Kunden dazu berechtigt, jede Zahlung des Kunden einer vom Lieferanten ausgestellten Rechnung zuzuordnen.
7.8 Wird ein im Rahmen des Vertrags geschuldeter Betrag nicht am oder vor dem Fälligkeitstermin bezahlt, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden auf diesen Betrag Zinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Bank of England ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der Zahlung (egal ob vor oder nach dem Urteil) in Rechnung zu stellen, wobei diese Zinsen täglich auflaufen.
7.9 Falls der Kunde eine gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Fälligkeitsdatum an den Lieferanten leistet, ist der Lieferant berechtigt, weitere Warenlieferungen zurückzuhalten und die Bereitstellung der Dienste auszusetzen oder zu beenden, bis die Zahlung erfolgt ist (unabhängig davon, ob es sich um die Waren/Dienste gemäß dem Vertrag oder die Waren/Dienste gemäß einem anderen Vertrag handelt).
7.10 Bei Insolvenz des Kunden werden sämtliche Rechnungen des Lieferanten sofort fällig und zahlbar.
7.11 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, sind alle im Rahmen des Vertrags vom Kunden an den Lieferanten zu leistenden Zahlungen in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Abzüge oder Einbehalte, auch aufgrund etwaiger Gegenansprüche, zu leisten.
7.12 Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages:
7.12.1 Der Lieferant ist berechtigt, alle Preise und Gebühren sowie alle angefallenen Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Lieferkosten sowie Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden; und
7.12.2 Alle Rechnungen (einschließlich aller gemäß Bedingung 7.12.1 ausgestellten Rechnungen) werden sofort fällig und sind vom Kunden zu bezahlen.

8. Garantie

8.1 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum vorbehaltlich der Bedingung 5.1 in allen wesentlichen Punkten der Spezifikation entsprechen; und
8.2 Wenn dem Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt während der Garantiezeit ein Verstoß gegen die Garantie gemäß Bedingung 8.1 bekannt wird, wird der Kunde:
8.2.1 den Lieferanten schriftlich über den Verstoß zu informieren, und zwar innerhalb von 5 Tagen, nachdem der Kunde von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat und vor Ablauf der Garantiezeit;
8.2.2 nach Wahl des Lieferanten entweder die betreffenden Waren an den Lieferanten zurücksenden (auf Kosten des Kunden) oder dem Lieferanten oder seinem Vertreter oder Subunternehmer gestatten, sie in den Räumlichkeiten des Kunden zu prüfen; und
8.2.3 dem Lieferanten alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die der Lieferant vernünftigerweise zur Untersuchung des mutmaßlichen Verstoßes benötigen kann.
8.3 Gemäß Bedingung 10.4 besteht die einzige Haftung des Lieferanten bei Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1 nach Wahl des Lieferanten in der Reparatur oder im Ersatz der betreffenden Waren.
8.4 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 8.3 hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Schadensersatz.
8.5 Gemäß Bedingung 10.4 übernimmt der Lieferant keine Haftung für eine Verletzung der Garantie gemäß Bedingung 8.1, wenn:
8.5.1 der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziffer 8.2 im Hinblick auf den Verstoß nicht nachkommt;
8.5.2 Der Lieferant hätte gemäß Ziffer 5.1 über den Verstoß benachrichtigt werden müssen, dies wurde jedoch nicht getan;
8.5.3 der betreffende Mangel durch einen Transportschaden nach der Lieferung verursacht wurde;
8.5.4 der betreffende Mangel auf normale Abnutzung zurückzuführen ist;
8.5.5 der betreffende Mangel durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung, Änderung, Installation, Reparatur, Wartung, Lagerung oder Nichtbefolgen der Anweisungen des Lieferanten oder Herstellers verursacht oder verschlimmert wurde; oder
8.5.6 der Kunde die betreffenden Waren nach Entdeckung des entsprechenden Verstoßes weiter nutzt.
Die Garantie gemäß Bedingung 8.1 gilt für alle Waren, die gemäß Bedingung 8.3 repariert oder ersetzt werden, für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit.
8.6 Gemäß Bedingung 10.4 sind sämtliche gesetzlich implizierten Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen (ob durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig) vom Vertrag ausgeschlossen.

9. Dienstleistungen

9.1 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass er die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis erbringt.
9.2 Der Lieferant wird sich nach Kräften bemühen, die Dienstleistungen zum voraussichtlichen Leistungstermin zu erbringen, der in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Der Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistungen ist jedoch nicht von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag. Alle vom Lieferanten angegebenen Leistungstermine sind lediglich Schätzungen.

10. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Auf diese Bedingung wird der Kunde besonders hingewiesen.

10.1 Gemäß Bedingung 10.4 ist die gesamte Haftung des Lieferanten für Nichtlieferungen von Waren oder Nichtlieferungen der Waren gemäß den im Vertrag festgelegten oder genannten Fristen wie in Bedingung 4.3 festgelegt, und der Lieferant hat keine weitere Haftung für derartige Nichtlieferungen oder Nichtlieferungen. Diese Haftung unterliegt Bedingung 10.2 und wird bei der Berechnung berücksichtigt, ob die finanzielle Grenze gemäß Bedingung 10.2 erreicht wurde.

10.2 Gemäß Bedingung 10.4 ist die maximale Gesamthaftung des Lieferanten auf einen Betrag begrenzt, der 100 % des im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Preises entspricht.
10.3 Der Lieferant übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für:
10.3.1 entgangener Gewinn (unabhängig davon, ob direkt, indirekt oder Folgeschaden);
10.3.2 Nutzungsausfall, Einnahmeausfall, Produktionsausfall oder Geschäftsverlust (jeweils unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt);
10.3.3 Verlust von Geschäftswert, Reputationsverlust oder Verlust von Chancen (jeweils unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt);
10.3.4 Verlust erwarteter Einsparungen oder Margenverluste (jeweils unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt);
10.3.5 Verlust des Geschäfts (unabhängig davon, ob direkt, indirekt oder als Folge davon);
10.3.6 Haftung des Kunden gegenüber Dritten (unabhängig davon, ob direkte, indirekte oder Folgehaftung);
10.3.7 Nutzungs- oder Wertverlust von Daten oder Software (unabhängig davon, ob direkt, indirekt oder als Folge davon);
10.3.8 verschwendete Management-, Betriebs- oder sonstige Zeit (ob direkt, indirekt oder als Folge davon);
10.3.9 Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde es versäumt hat, vollständige und aktuelle Sicherheitskopien aller Computerprogramme und Daten aufzubewahren, die sich im Besitz des Kunden oder in seinem Namen befinden oder verwendet werden (unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt); oder
10.3.10 indirekte, Folge- oder besondere Schäden,
vorbehaltlich der Bedingung 10.4.
10.4 Nichts im Vertrag dient dazu, die Haftung einer Partei (sofern vorhanden) gegenüber der anderen auszuschließen oder einzuschränken:
10.4.1 für Tod oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit des Unternehmens oder einer Person zurückzuführen sind, für die es stellvertretend haftbar ist (Fahrlässigkeit ist in Abschnitt 1(1) des Unfair Contract Terms Act 1977 definiert);
10.4.2 für Betrug oder betrügerische Falschdarstellungen seitens des Unternehmens oder für Betrug oder betrügerische Falschdarstellungen seitens einer Person, für die das Unternehmen stellvertretend haftet; oder
10.4.3 für alle Angelegenheiten, für die der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung bzw. der Versuch des Ausschlusses oder der Begrenzung der Haftung gesetzlich nicht zulässig ist.
10.5 Nichts in dieser Bedingung 10 verhindert oder beschränkt das Recht einer Partei, eine einstweilige Verfügung oder Vertragserfüllung oder andere nach freiem Ermessen des Gerichts zu erwirken.
10.6 Die in dieser Bedingung 10 dargelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen werden einzeln betrachtet. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Unterklausel oder Klausel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Unterklausel oder Klauseln und gilt als voneinander trennbar.
10.7 Jeder Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer des Lieferanten ist berechtigt, alle Bedingungen dieser Bedingung 10 vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 und den Bedingungen des Vertrags durchzusetzen. Dementsprechend und zur Vermeidung von Missverständnissen stellen die in Bedingung 10 festgelegten finanziellen Haftungsgrenzen die maximale Haftung des Lieferanten, seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer insgesamt dar.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Der Vertrag hat keine Bedeutung für die Übertragung oder Gewährung einer Lizenz oder eines anderen Rechts zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten auf den Kunden. Der Kunde darf die geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten an den Waren und Dienstleistungen jedoch nur insoweit nutzen, als dies für die Nutzung der Waren und Dienstleistungen zu dem Zweck erforderlich ist, zu dem sie geliefert wurden.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Der Kunde wird:
12.1.1 dem Lieferanten sämtliche Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit in angemessenem Umfang benötigt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen oder seine Rechte aus dem Vertrag auszuüben;
12.1.2 den Lieferanten innerhalb von 24 Stunden über Folgendes zu benachrichtigen:
12.1.2.1 jegliche Diskussionen, Verhandlungen oder Vorschläge mit oder an einen oder mehrere Gläubiger des Kunden in Bezug auf eine Zusammensetzung, einen Kompromiss, eine Vereinbarung oder einen Plan zur Begleichung von Schulden oder Schulden gegenüber einem solchen Gläubiger; oder
12.1.2.2 jegliche Gespräche, Verhandlungen oder Vorschläge mit Personen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Kunden;
12.1.3 die Waren nicht neu verpacken oder Handelsmarken, Patentnummern, Seriennummern oder andere Erkennungszeichen auf den Waren oder ihrer Verpackung entfernen oder verändern oder den Waren oder ihrer Verpackung andere Handelsmarken, Patentnummern, Seriennummern oder andere Erkennungszeichen hinzufügen;
12.1.4 die Waren in keiner Weise zu verändern oder zu modifizieren; und
12.1.5 Befolgen Sie die Anweisungen des Lieferanten im Zusammenhang mit einem vom Lieferanten eingeleiteten Produktrückruf, der die Waren (oder einen Teil davon) betrifft.
12.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags verstößt der Lieferant nicht gegen den Vertrag, sofern die Nichterfüllung, Verzögerung oder mangelhafte Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf Folgendes zurückzuführen ist:
12.2.1 jeglichen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag;
12.2.2 der Lieferant sich auf unvollständige oder ungenaue Daten verlässt, die von Dritten bereitgestellt wurden; oder
12.2.3 der Lieferant kommt allen Anweisungen und Anfragen des Kunden oder eines seiner Mitarbeiter nach.

13. Kündigung

13.1 Wenn eine Party:
13.1.1 einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht, der nicht behoben werden kann; oder
13.1.2 einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht, der behoben werden kann, diesen Verstoß jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei behebt, in der der Verstoß dargelegt und dessen Behebung verlangt wird,
Die andere Vertragspartei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei sofort kündigen, vorausgesetzt, dass die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Auftreten des wesentlichen Vertragsverstoßes oder nachdem die kündigende Partei davon Kenntnis erlangt hat (je nachdem, welches Datum später ist) erfolgt.
13.2 Ein wesentlicher Verstoß kann behoben werden, wenn die vertragsverletzende Partei die betreffende Verpflichtung in jeder Hinsicht mit Ausnahme des Erfüllungszeitpunkts erfüllen kann, es sei denn, der Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung ist von entscheidender Bedeutung.
13.3 Bedingung 13.1 gilt nicht, wenn der Kunde eine gemäß dem Vertrag geschuldete Zahlung an den Lieferanten nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum leistet. Bedingung 13.4 gilt stattdessen für derartige Nichtzahlungen.
13.4 Falls der Kunde eine fällige Zahlung aus dem Vertrag nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum leistet, kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen gegenüber dem Kunden kündigen, vorausgesetzt, dass der Lieferant den Kunden schriftlich über die ausstehende Zahlung benachrichtigt hat und der Kunde auch innerhalb von 7 Tagen nach dieser schriftlichen Mitteilung die Zahlung nicht geleistet hat.
13.5 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie der anderen Partei eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lässt, wenn die andere Partei insolvent wird.
13.6 Der Lieferant kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, falls: (i) der Lieferant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die fortgesetzte Erfüllung des Vertrags gegen geltendes Recht in Bezug auf von einer zuständigen Stelle verhängte oder erneut verhängte Sanktionen oder Exporte verstößt oder verstoßen würde; oder (ii) der Lieferant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen Ziffer 4.5 verstoßen hat oder wahrscheinlich verstoßen wird.
13.7 Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages:
13.7.1 Die Bedingungen 1, 4.7, 6, 7, 8, 10, 13.7, 13.8, 15, 20, 21 und 22 bleiben zusammen mit allen anderen Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags weiterhin wirksam sind, in Kraft.
13.7.2 alle anderen Rechte und Pflichten erlöschen sofort, unbeschadet aller Rechte, Pflichten, Ansprüche (einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung) und Verbindlichkeiten, die vor dem Ablaufdatum oder dem Kündigungsdatum entstanden sind.
13.8 Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags gibt jede Partei auf Anfrage der anderen Partei ihre vertraulichen Informationen an die andere Partei zurück oder vernichtet diese.

14. Höhere Gewalt (Force Majeure)

14.1 Der Lieferant verstößt nicht gegen den Vertrag und haftet gegenüber dem Kunden auch nicht anderweitig für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
14.2 Wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, wird der Lieferant den Kunden so bald wie möglich nach Kenntnisnahme des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich darüber informieren, dass das Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist; und
14.3 Gemäß Ziffer 14.4 verstößt der Kunde nicht gegen den Vertrag und haftet gegenüber dem Lieferanten auch nicht anderweitig für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese auf ein den Lieferanten betreffendes Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
14.4 Wenn der Lieferant von einem Fall höherer Gewalt betroffen ist, wird der Kunde gemäß Bedingung 7.6 weiterhin die Rechnungen des Lieferanten für alle Waren und Dienstleistungen bezahlen, die der Lieferant ungeachtet des Auftretens des Falls höherer Gewalt weiterhin liefert.
14.5 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt, das zu einer Haftungsbefreiung gemäß Bedingung 14.1 führt, länger als 60 Tage andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort zu kündigen.

15. Vertraulichkeit

15.1 Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, zu der die andere Partei gehört („Vertrauliche Informationen“), an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Bedingung 15.2 gestattet.
15.2 Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
15.2.1 an ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen kennen müssen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Bedingung 15 einhalten; und
15.2.2 wie es das geltende Recht, ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangen kann.
15.3 Keine Partei darf vertrauliche Informationen einer anderen Partei zu anderen Zwecken verwenden als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem.

16. Datenschutz

16.1 Jede Partei wird die für sie geltenden Datenschutzgesetze einhalten.
16.2 Für den Fall, dass die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen erfordert, dass der Lieferant personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Datenverarbeiter verarbeitet, wird dies in der Bestellung festgelegt, die Datenverarbeitungsvereinbarung gilt für den Vertrag und die Parteien werden die Datenverarbeitungsvereinbarung einhalten.

17. Anti-Sklaverei

17.1 Beide Parteien werden alle geltenden Anti-Sklaverei-Gesetze einhalten.

18. Korruptionsbekämpfung

18.1 Jede Partei wird alle geltenden Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Sanktionen in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
18.1.1 lokale und nationale Gesetze in den Gebieten, in denen das Unternehmen tätig ist;
18.1.2 das britische Antikorruptionsgesetz (Bribery Act) von 2010;
18.1.3 der US Foreign Corrupt Practices Act von 1977; und
18.1.4 die UN-Konvention gegen Korruption;
18.1.5 Halten Sie sich ausschließlich in Bezug auf den Lieferanten an den Verhaltenskodex der Lieferantengruppe in Bezug auf Bestechung und Korruption (in der jeweils gültigen Fassung), der unter www.halma.com zu finden ist.

19. Abtretung und Untervergabe

19.1 Der Lieferant ist berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu belasten, treuhänderisch für eine beliebige Person zu verwalten und auf jede andere Weise damit zu verfahren.
19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu belasten, treuhänderisch für eine andere Person zu verwahren oder auf sonstige Weise damit zu verfahren.
19.3 Der Lieferant ist berechtigt, alle ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen an Subunternehmer zu vergeben.
19.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten seine Verpflichtungen aus dem Vertrag an Subunternehmer zu vergeben.

20. Beachten

20.1 Gemäß Bedingung 20.3 erfolgen alle Mitteilungen im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag in englischer Sprache und:
20.1.1 per vorausbezahlter First-Class-Post oder Luftpost oder per Postzustellungsdienst mit garantierter Zustellung am nächsten Werktag und Zustellnachweis an die Adresse der betreffenden Partei geschickt werden; oder
20.1.2 an die Adresse der betreffenden Partei geliefert oder dort hinterlassen (in keinem Fall jedoch mit einer der in Bedingung 20.1.1 genannten Methoden); oder
20.1.3 per E-Mail an die E-Mail-Adresse dieser Partei gesendet.
20.2 Jede Mitteilung gemäß Bedingung 20.1 gilt als zugestellt, wenn sie:
20.2.1 per erstklassiger Post oder per Postzustellungsdienst, jeweils wie in Bedingung 20.1.1 festgelegt, um 9.00 Uhr am zweiten Geschäftstag nach dem Datum der Aufgabe zur Aufgabe;
20.2.2 per Luftpost, wie in Bedingung 20.1.1 beschrieben, um 9.00 Uhr am zehnten Geschäftstag nach dem Datum der Aufgabe;
20.2.3 wie in Bedingung 20.1.2 dargelegt, zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung an die Adresse dieser Partei geliefert oder dort hinterlassen wird; und
20.2.4 wie in Bedingung 20.1.3 dargelegt, zum Zeitpunkt des Sendens der E-Mail,
vorausgesetzt, dass eine Mitteilung, die vor 9.00 Uhr an einem Geschäftstag als zugestellt gilt, als um 9.00 Uhr an diesem Geschäftstag zugestellt gilt, und dass, wenn sie an einem Tag zugestellt gilt, der kein Geschäftstag ist, oder nach 5.00 Uhr an einem Geschäftstag als um 9.00 Uhr am unmittelbar folgenden Geschäftstag zugestellt gilt.
20.3 Diese Bedingung 20 gilt nicht für die Zustellung von Verfahrensunterlagen oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, auf das die Zivilprozessordnung Anwendung findet.

21. Allgemeines

21.1 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand und:
21.1.1 keine der Parteien ist den Vertrag im Vertrauen auf falsche Angaben, Behauptungen oder Erklärungen eingegangen (unabhängig davon, ob diese von der anderen Partei oder einer anderen Person abgegeben wurden und ob sie gegenüber der ersten Partei oder einer anderen Person gemacht wurden), die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind, und die Partei hat diesbezüglich keine Rechtsmittel;
21.1.2 die einzigen Rechtsmittel bei Falschdarstellungen oder Verstößen gegen Zusicherungen oder Aussagen, die vor Vertragsabschluss gemacht wurden und im Vertrag ausdrücklich festgelegt sind, sind Vertragsverletzungen; und
21.1.3 Nichts in dieser Bedingung 21.1 darf dahingehend interpretiert oder ausgelegt werden, dass dadurch die Haftung einer Person für Betrug oder arglistige Täuschung beschränkt oder ausgeschlossen wird.
21.2 Eine Verzögerung bei der Ausübung oder Nichtausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die zukünftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels, noch verhindert oder beschränkt die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels die zukünftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Ein Verzicht auf ein Recht, Rechtsmittel, eine Vertragsverletzung oder eine Unterlassung ist nur gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, die ihn erteilt, und nur unter den Umständen und für den Zweck, für den er erteilt wurde, und stellt keinen Verzicht auf ein anderes Recht, Rechtsmittel, eine Vertragsverletzung oder Unterlassung dar.
21.3 Wird eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht oder Gremium bzw. einer zuständigen Behörde für gesetzeswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden, gilt diese Bestimmung als vom Vertrag abgetrennt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrags bleiben hiervon unberührt und bleiben in vollem Umfang in Kraft.
21.4 Änderungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Lieferanten unterzeichnet sind.
21.5 Durch den Vertrag und durch keine der von den Parteien in Verbindung damit ergriffenen Maßnahmen wird eine Partnerschaft oder ein Joint Venture oder ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen den Parteien begründet oder einer der Parteien die Befugnis erteilt, als Vertreter oder im Namen bzw. Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei rechtlich zu binden oder sich als hierzu berechtigt auszugeben.
21.6 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie ein unabhängiger Auftragnehmer ist und den Vertrag als Auftraggeber und nicht als Vertreter oder zum Nutzen einer anderen Person abschließt.
21.7 Die Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer des Lieferanten sind berechtigt, Bedingung 10 vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 und den Vertragsbedingungen durchzusetzen.
21.8 Die Parteien können den Vertrag ohne Zustimmung der Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Lieferanten ändern oder aufheben.
21.9 Sofern in Bedingung 21.7 nichts anderes vorgesehen ist, beabsichtigen die Parteien nicht, dass eine Bestimmung des Vertrags gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von irgendeiner Person durchgesetzt werden kann.
21.10 Die in diesen Bedingungen dargelegten Rechte und Rechtsmittel des Lieferanten gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

22. Geltendes Rechts und Gerichtsbarkeit

22.1 Der Vertrag und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales.
22.2 Gemäß Bedingung 22.3 liegt die ausschließliche Gerichtsbarkeit bei den Gerichten Englands und Wales zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen (einschließlich in Bezug auf etwaige außervertragliche Verpflichtungen).
22.3 Jede Partei kann bei jedem zuständigen Gericht eine konkrete Erfüllung, einen vorläufigen oder endgültigen Unterlassungsanspruch oder einen anderen Rechtsbehelf ähnlicher Art oder Wirkung beantragen.
22.4 Vorbehaltlich der Bedingung 22.3 verzichtet jede Partei auf jegliche Einwände und unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

Die folgenden Wörter und Ausdrücke haben in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert: 

„Anti-Sklaverei-Gesetze“

Alle Gesetze, einschließlich Statuten, Verordnungen, Verordnungen, Anordnungen, Verordnungen, Richtlinien, Verträge, Dekrete, Entscheidungen (wie in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwähnt) (einschließlich aller Urteile, Anordnungen oder Entscheidungen eines Gerichts, einer Aufsichtsbehörde oder eines Tribunals) irgendwo auf der Welt, die sich auf die Bekämpfung von Sklaverei oder Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit und/oder Menschenhandel beziehen, einschließlich des Modern Slavery Act 2015

"Anwendbares Recht"

Alle: (a) Gesetze, einschließlich aller Gesetze, Verordnungen, Verordnungen, Anordnungen, Verordnungen, Richtlinien, Verträge, Dekrete und Entscheidungen (im Sinne von Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union); (b) rechtsverbindliche Regeln, Richtlinien, Leitlinien oder Empfehlungen, die von einer Regierungs-, Gesetzes- oder Regulierungsbehörde herausgegeben wurden; und/oder (c) rechtsverbindliche Verhaltensregeln oder Richtlinien der Branche, die jeweils in Kraft sind und sich auf den Vertrag und/oder die Waren und/oder die Dienstleistungen beziehen

"Geschäftstag"

Ein Tag, der in England und/oder Wales kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist

„Gebühren“

Die im Angebot des Lieferanten aufgeführten Gebühren für die Dienstleistungen können von Zeit zu Zeit gemäß Bedingung 7.4 geändert werden

"Bedingungen"

Unsere Standard-Lieferbedingungen, die jeweils gemäß Ziffer 21.4 variieren

"Vertrauliche Informationen"

Die ihm in Bedingung 15.1 gegebene Bedeutung

"Vertrag"

Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über die Lieferung der Waren und Dienstleistungen kommt gemäß Bedingung 2 zustande

"Kunde"

Die in der Bestellung als Kunde genannte Person

„Datenverarbeitungsvereinbarung“

Die Datenverarbeitungsvereinbarung des Lieferanten finden Sie unter www.thermocable.com

"Lieferung"

Der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung oder Bereitstellung (falls dies abhängig von der verwendeten Lieferart/Incoterm der Fall ist) der Waren gemäß Ziffer 4.1 erfolgt

"Kosten"

Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die dem Lieferanten von Zeit zu Zeit bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen

"Höhere Gewaltereignis"

(a) höhere Gewalt; (b) Krieg, Aufstand, Aufruhr, Unruhen, terroristische Handlungen oder Bedrohungen; (c) Blitzschlag, Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder extreme Wetterbedingungen; (d) Diebstahl, vorsätzliche Beschädigung; (e) Streik, Aussperrung, Arbeitskampf (unabhängig davon, ob die Belegschaft einer Partei und/oder einer anderen Person betroffen ist); (f) Pandemie, Epidemie oder Krise der öffentlichen Gesundheit; (g) Ausfall oder Ausfall von Anlagen oder Maschinen; (h) Unfähigkeit, wesentliche Vorräte oder Materialien zu beschaffen; (i) Änderung des anwendbaren Rechts; (j) etwaige Ausfälle oder Versäumnisse eines Lieferanten oder Subunternehmers des Lieferanten; oder (k) jedes Ereignis oder jeder Umstand, soweit er außerhalb der angemessenen Kontrolle des Lieferanten liegt

"Waren"

Die in der Bestellung aufgeführten Waren

"Gruppe"

In Bezug auf ein Unternehmen, dieses Unternehmen, jede Tochtergesellschaft oder jede Holdinggesellschaft dieses Unternehmens bzw. jede Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft dieses Unternehmens. Jedes Unternehmen in einer „Gruppe“ ist ein „Mitglied der Gruppe“

"Zahlungsunfähig"

Eine Partei ist zahlungsunfähig, wenn: (a) ein Konkursverwalter, Verwalter oder vorläufiger Liquidator ernannt wurde; (b) Gegenstand einer Absichtserklärung zur Ernennung eines Administrators ist; (c) einen Auflösungsbeschluss fasst (außer zum Zweck einer zahlungsfähigen Umstrukturierung); (d) für das Unternehmen eine gerichtliche Liquidationsanordnung vorliegt; (e) einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit Gläubigern abschließt (außer im Zusammenhang mit einer zahlungsfähigen Umstrukturierung); (f) die Geschäftstätigkeit einstellt; (g) ob im Zusammenhang mit einem dieser Verfahren Schritte oder Maßnahmen ergriffen wurden; (h) nach den Gesetzen einer anwendbaren Gerichtsbarkeit Gegenstand von etwas ist, das mit dem Vorstehenden vergleichbar ist

"Rechte an geistigem Eigentum"

Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte jeglicher Art, einschließlich Patente, ergänzende Schutzzertifikate, Rechte an Know-how, eingetragene Marken, eingetragene Designs, Modelle, nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte zur Verhinderung von Markenmissbrauch oder unlauterem Wettbewerb sowie Urheberrechte (sei es in Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen, Entwürfen und Computersoftware oder auf andere Weise), Datenbankrechte, Topographierechte, alle Rechte an Erfindungen, Entdeckungen oder Verfahren sowie Anträge und Rechte zur Geltendmachung des Vorstehenden, jeweils in das Vereinigte Königreich und alle anderen Länder der Welt und zusammen mit allen Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Teilungen, Neuauflagen, erneuten Prüfungen und Ersetzungen

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